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Geschichte

Wollen Sie die Betriebsphilosophie des Camping Le Cernie besser verstehen, schlagen sie in seiner Geschichte nach, doch Vorsicht bei dem, was gemeint ist; wollen Sie hingegen seine Atmosphäre schon im vorhinein erleben, blättern Sie die nachfolgenden Seiten durch und schenken Sie Ihr Augenmerk den vielen Details sowie der Genauigkeit, mit der wir versuchen, Ihnen klarzumachen, was wir anbieten, zu welchen Preisen und Bedingungen, damit Sie dann keine Überraschungen erleben und wir ein klares und deutliches Ferienangebot bieten. Zumal wir der ''älteste'' Betreiber in Sardinien sind, haben wir 30jährige Erfahrung genützt und stets den Kunden in den Vordergrund gestellt.









 

Platzordnung - Die direktion des Campings Le Cernie

1) Für den Eintritt in den Campingplatz sind die Erlaubnis der Direktion und die entsprechende gesetzliche Registrierung obligatorisch; eventuelle Besucher sind dazu verplichtet, bei der Direktion ein Dokument zu hinterlassen und die für Besucher vorgesehene Gebühr, bei der Direktion zu zahlen, wenn der Aufenthalt länger als eine Stunde dauert.

2) Die Aufenthaltsgebühren sind gültig für den Bereichdes Campingplatzes werden von der Direktion erhoben von der Ankunft bis 12 Uhr des nächsten Tages.

3) Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur auf den internen Parkplätzen erlaubt, die von der Direktion zugewiesen werden und sind numeriert und kostenpflichtig, oder aber auf den externen gebührenfreien Parkplatz.

4) Der Zugang für Kraftfahrzeuge ist für das Ab- und Aufladen der eigenen Struktur vorgesehen. Das Parken ist für zwei Stunden in der Nähe der eigenen Struktur erlaubt; danach wird eine Tagesgebühr von Euro 10,00 erhoben. Die Zeiten für den Zugang von Kraftfahrzeugen sind saisonbedingt und werden an der Eingangsschranke kenntlich gemacht. Bitte im Schritttempo fahren.

5) Von 14.00 bis 16.30 Uhr und von 23.00 bis 8.00 Uhr ist absolute Ruhe vorgeschrieben, am Tage wird empfohlen, die Geräusche zu beschränken; es ist absolut verboten, auf dem Campingplatz und in den Gemeinschaftsräumen Spiele zu betreiben, die Lärm verursachen, (z.B., Fußball, Tennis, usw).

6) Die Plätze werden von der Direktion zugewiesen und sind bindend, nicht genehmigte Verlegungen sind untersagt. Die Installierung von Sonderstrukturen an der Hauptstruktur ist untersagt, wenn sie nicht schriftlich von der Direktion genehmigt worden ist. Eventuelle telephonische Stellungnahmen bei der Vornotierung können nicht berücksichtigt werden; jede Forderung gilt nur dann als genehmigt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden ist. Gazebos, Sonnenschirme, Zusatzverandas sind untersagt, wenn nicht anders vereinbart.

7) Hundebesitzer haben sich an folgende Regeln zu halten: Hunde müssen an der Leine geführt werden, mit Maulkorb nur, wenn die Größe am Widerrist 35 cm übersteigt; für ihre körperliche Bedürfnisse müssen sie außerhalb des Campingplatzes geführt werden. Sie haben keinen Zugang zur Bar, zum Restaurant, zu den Toiletten und können nicht unbewacht vor dem eigenen Zelt gelassen werden. Um sie zu waschen, muß die kostenlose Spülpumpe für PKWs auß erhalb des Campingplatzes benutzt werden. Wir möchten daran erinnern, daß die Hundebesitzer im Fall von Störungen der allgemeinen Ruhe, unverzüglich aufgefordert werden, den Campingplatz zu verlassen.

8) Die Besucher müssen selbst auf ihr persönliches Eigentum acht geben. Die Direktion haftet nicht für eventuelle Diebstähle oder Beschädigungen, abgesehen von den Objekten, die ihr gegen Quittung anvertraut und die angenommen worden sind.

9) Die Zelter werden gebeten ihre festen Abfälle in dem eigens dazu bestimmten grünen Container, außerhalb des Campingplatzes zu werfen.

10) Die Gäste haben die Pflicht, die Vegetation, die Hygiene und die Sauberkeit des Komplexes zu respektieren und sich an alle Anweisungen der Direktion bezugnehmend auf ein gutes Zusammenleben unter den Besuchern zu halten.

11) Der elektrische Anschluß an die Steckdosen muß von der Direktion genehmigt werden und muß den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, wie: Verbindungskabel N1VVK (Himmelblau flammwidrig) mit einem Mindestdurchschnitt von 3x1,5 mm ohne Anschlüsse. Externe Lampen ohne Schutzgrad IP65 dürfen nicht installiert werden und jedes Gerät, muß einen Erdanschluß haben. Die Anschlüsse an die elektrische Leitung des Campingplatzes, die nicht mit den vorstehenden Vorschriften konform sind, werden zwangsläufig von der Direktion auch in Abwesenheit des Kabelbesitzers entfernt.




 

 


Camping Village Le Cernie - Loc. Case Sparse, 17 - Lotzorai (NU) - Sardegna - info@campinglecernie.it